{"id":17515,"date":"2018-02-28T10:16:30","date_gmt":"2018-02-28T09:16:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.dachwerk-event.com\/?page_id=17515"},"modified":"2020-03-11T17:01:36","modified_gmt":"2020-03-11T16:01:36","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dachwerk-event.de\/index.php\/home-main\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><section><div class=\"container\"><div class=\"row\"><div class=\"wpb_column hcode-column-container  col-xs-mobile-fullwidth\" data-front-class=\"col-xs-mobile-fullwidth front-column-class\"><div class=\"vc-column-innner-wrapper\"><h1>AGB<\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Gegenstand des Vertrages <\/strong>\n<ol>\n<li>Die Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG (Vermieter) \u00fcberl\u00e4sst dem Mieter R\u00e4umlichkeiten in der Kolosseumstra\u00dfe 1, in 80469 M\u00fcnchen f\u00fcr die im Angebot des Vermieters genannte Veranstaltung des Mieters. Die R\u00e4umlichkeiten k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Seminaren, Workshops, Schulungen, Meetings, PR Events, Kurse, Fotoshootings oder \u00e4hnlichen Veranstaltungen angemietet werden. Der Mieter f\u00fchrt die Veranstaltung in eigener Verantwortung durch.<\/li>\n<li>Die Gesch\u00e4ftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn dies wird ausdr\u00fccklich schriftlich von den Parteien vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Abschluss des Vertrages <\/strong>\n<ol>\n<li>Ein Angebot des Vermieters an den Mieter ist freibleibend. Der Vermieter ist, wenn nichts anderes im Angebot erkl\u00e4rt ist, 10 Werktage an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot schriftlich angenommen hat. Eine \u00dcbermittlung der Annahme des Angebots durch Email ist ausreichend.<\/li>\n<li>Das Leistungsangebot des Vermieters richtet sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer im Sinne des<br \/>\n\u00a7 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.\u00a0Mit der Absendung seiner Buchungsanfrage gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Absatz 1 best\u00e4tigt der Mieter, dass er Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB ist und den Mietvertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer abschlie\u00dft.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Umfang der vertraglichen Pflichten<\/strong>\n<ol>\n<li>W\u00e4hrend der Mietzeit liegt die Verkehrssicherungspflicht in den Mietr\u00e4umen am Mieter.<\/li>\n<li>Der Mieter verpflichtet sich, mit den R\u00e4umlichkeiten, dem Inventar und den \u00fcberlassenen Ausstattungsgegenst\u00e4nden achtsam umzugehen und alles Erforderliche und Zumutbare zu veranlassen, um Sch\u00e4den zu verhindern. Er wird seine Mitarbeiter und G\u00e4ste in gleicher Weise verpflichten.<\/li>\n<li>Dem Mieter obliegt es dar\u00fcber hinaus, s\u00e4mtliche Besucher der R\u00e4umlichkeiten des Vermieters auf die Einhaltung der im Eventraum ausliegenden Hausordnung hinzuweisen. Die Hausordnung beinhaltet u.a., dass das Rauchen im gesamten Geb\u00e4ude nicht gestattet ist.<\/li>\n<li>Der Vermieter verpflichtet sich, die R\u00e4umlichkeiten, inklusive K\u00fcche und Sanit\u00e4reinrichtung (nachstehend \u201edie R\u00e4umlichkeiten\u201c) zu dem in der Buchungsbest\u00e4tigung angegebenen Termin f\u00fcr die dort genannte Mietzeit zur Verf\u00fcgung zu stellen, sowie die dar\u00fcber hinaus gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.<\/li>\n<li>Der Mieter ist zur Zahlung s\u00e4mtlicher mit dem Vermieter vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen k\u00f6nnen auch Leistungen Dritter umfassen, die der Vermieter f\u00fcr den Mieter \u00fcbernommen hat (Caterer, Technik, Ausstattung, o.\u00e4). Die Pflicht zur Bezahlung gilt auch f\u00fcr solche Sonderleistungen und Auslagen von Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG an Dritte, welche im Auftrag des Vermieters von Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG veranlasst wurden.<\/li>\n<li>Es ist nicht gestattet, die \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten unter- oder weiterzuvermieten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong> Preise, Anzahlung, Zahlung, Stornierung \u00a0<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Preise sind der jeweils g\u00fcltigen Preisliste der Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG zu entnehmen. Die in der Preisliste aufgef\u00fchrten Preise verstehen sich netto zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte die Mietzeit um mehr als 10% \u00fcberschritten werden, wird die \u00fcber die vereinbarte Nutzungsdauer hinausgehende Zeit entsprechend der vereinbarten Miete nachberechnet.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall, dass eine Abschlagszahlung mit Zustandekommen des Mietvertrages vereinbart ist, so ist die Abschlagszahlung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung vom Mieter zu leisten (Eingang Konto des Vermieters).<\/li>\n<li>Das Zahlungsziel f\u00fcr die Miete (ohne Zusatzleistungen) bzw. den Differenzbetrag zwischen Abschlagszahlung und vereinbarter Miete betr\u00e4gt 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ist die Buchung der R\u00e4umlichkeiten k\u00fcrzer als 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt, ist die vereinbarte Miete sofort f\u00e4llig. Die Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG ist berechtigt den Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten zu verwehren, sollte die Miete nicht rechtzeitig auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.<\/li>\n<li>Stornierung<br \/>\n4.1. F\u00fcr die Stornierung der Anmietung werden<br \/>\n\u2022 ab 6 Wochen vor Durchf\u00fchrung der Veranstaltung: 25%<br \/>\n\u2022 ab 4 Wochen vor Durchf\u00fchrung der Veranstaltung: 50%<br \/>\n\u2022 ab 2 Wochen vor Durchf\u00fchrung der Veranstaltung: 75%<br \/>\n\u2022 bei weniger als einer Woche vor Durchf\u00fchrung der Veranstaltung: 100%<br \/>\nder vereinbarten Miete in Rechnung gestellt.<br \/>\nHat der Mieter dar\u00fcber hinaus beim Vermieter Sonderleistungen (Caterer, Technik, Ausstattung o.\u00e4.) beauftragt, werden diese dem Mieter gem\u00e4\u00df den mit dem Auftragnehmer vereinbarten Bedingungen berechnet.<br \/>\nStornierungen bed\u00fcrfen der Textform.<br \/>\n4.2. Die Bestimmungen zur Stornierung gelten auch, wenn der Kunde die Veranstaltung aus Gr\u00fcnden nicht durchf\u00fchrt, welche die Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG nicht zu vertreten hat (z.B. h\u00f6here Gewalt, mangelnde Teilnehmerzahl, Krankheit, etc).<br \/>\n4.3. \u00a0Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung der Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG aufrechnen oder mindern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>K\u00fcndigung des Vermieters<\/strong>\n<ol>\n<li>Wird eine Rechnung oder eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, ist die Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Mietvertrages berechtigt. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall, dass eine Abbuchung mit Einzugserm\u00e4chtigung der Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG nicht m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Ferner ist Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG berechtigt, aus wichtigen Gr\u00fcnden den Vertrag mit dem Vermieter mit sofortiger Wirkung au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen, insbesondere falls\n<ul>\n<li>h\u00f6here Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umst\u00e4nde, die Erf\u00fcllung des Vertrags unm\u00f6glich machen;<\/li>\n<li>Veranstaltungen unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen zum Veranstalter und\/oder zum Veranstaltungszweck gebucht werden;<\/li>\n<li>begr\u00fcndeter Anlass zu der Annahme besteht, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden k\u00f6nnte;<\/li>\n<li>Die Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG feststellt, dass sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Mieters nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben und deshalb Zahlungsanspr\u00fcche von Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG GmbH gef\u00e4hrdet erscheinen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Haftung des Vermieters<\/strong>\n<ol>\n<li>Bei St\u00f6rungen oder M\u00e4ngeln, die in Bezug auf die vereinbarten Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter unverz\u00fcglich darum k\u00fcmmern, dass die M\u00e4ngel behoben werden.<\/li>\n<li>Eine Haftung des Vermieters auf Schadensersatz f\u00fcr anf\u00e4ngliche M\u00e4ngel der \u00fcberlassenen Mietsache ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht vom Vermieter zu vertreten ist. Au\u00dferdem haftet der Vermieter nicht f\u00fcr vom Mieter eingebrachte Gegenst\u00e4nde.<\/li>\n<li>Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr Handlungen, die durch den Vermieter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht worden sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Herbeif\u00fchrung von Verletzungen des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>VII. Haftung des Veranstalters<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Veranstalter haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, vergleichswese am Geb\u00e4ude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.<\/li>\n<li>Der Veranstalter ist verpflichtet, sich f\u00fcr derartige Haftpflichtf\u00e4lle ausreichend zu versichern. Der Vermieter ist berechtigt, einen Nachweis daf\u00fcr zu verlangen.<\/li>\n<li>Eine etwaige Verpflichtung f\u00fcr die Einhaltung \u00f6ffentlich-rechtlicher Auflagen und Pflichten trifft nur den Mieter. Soweit der Vermieter aus der Nichterf\u00fcllung solcher Auflagen und Pflichten von Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Mieter den Vermieter von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>VIII. Verhalten\/ Ordnung<\/strong>\n<ol>\n<li>Es gilt die beiliegende Hausordnung.<\/li>\n<li>Fundsachen werden f\u00fcr die Dauer von acht Wochen vom Vermieter aufbewahrt und an denjenigen herausgegeben, der glaubhaft beweisen kann, Eigent\u00fcmer oder rechtm\u00e4\u00dfiger Besitzer zu sein. Zur\u00fcckgebliebene Gegenst\u00e4nde des Mieters werden auf Kosten des Mieters nachgesandt. Dieser tr\u00e4gt das Risiko des Verlustes oder der Besch\u00e4digung.<\/li>\n<li>Mitgebrachtes Material (z.B. zur Dekoration oder Information) darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters an W\u00e4nden, M\u00f6beln oder sonstigen Einrichtungsgegenst\u00e4nden befestigt werden und hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, daf\u00fcr einen beh\u00f6rdlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, darf der Vermieter bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Mieters entfernen. Die Aufstellung und das Anbringen von Gegenst\u00e4nden und Material ist vorher mit dem Vermieter abzustimmen.<\/li>\n<li>Mitgebrachte Seminarmaterialien oder sonstige Gegenst\u00e4nde sind nach Ende der Veranstaltung sofort zu entfernen. Ansonsten darf der Vermieter die Entfernung und Entsorgung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.<\/li>\n<li>Lebensmittel und Getr\u00e4nke d\u00fcrfen nur nach R\u00fccksprache mit Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG mitgebracht und verzehrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Technische Einrichtungen und Anschl\u00fcsse, Haftungsfreistellung<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Mieter haftet f\u00fcr die f\u00fcrsorgliche Behandlung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fcckgabe der R\u00e4umlichkeiten und der ihm \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde. Er stellt den Vermieter von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus der \u00dcberlassung der von diesen \u00fcberlassenen Dingen frei.<\/li>\n<li>Treten durch die Benutzung vom Mieter oder den Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ger\u00e4te St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den technischen Anlagen des Vermieters auf, gehen diese zu Lasten des Mieters, soweit der Vermieter die St\u00f6rung nicht zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Sofern der Mieter technische Ger\u00e4te einsetzen will, die \u00fcber den \u00fcblichen Umfang einer Veranstaltung hinausgehen, bedarf dies der Zustimmung des Vermieters. Von dieser Regelung sind Beamer, PCs, Notebooks, u.\u00e4. ausdr\u00fccklich nicht erfasst.<\/li>\n<li>St\u00f6rungen an den vom Vermieter zur Verf\u00fcgung gestellten technischen Ger\u00e4ten oder sonstigen Ausstattungen werden nach M\u00f6glichkeit sofort beseitigt. Zahlungen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckbehalten oder gemindert werden, soweit der Vermieter diese St\u00f6rungen nicht zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Stellt der Vermieter dem Mieter Material (z.B. Pr\u00e4sentationskoffer, Adapter, Steckleisten) zur Verf\u00fcgung, was nicht Verbrauchsmaterial ist, so haftet der Mieter daf\u00fcr, dass diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an den Vermieter unmittelbar nach der Veranstaltung zur\u00fcckgegeben werden. Fehlende Gegenst\u00e4nde hat der Mieter dem Vermieter zum Anschaffungspreis zu ersetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Datenspeicherung<\/strong>\n<ol>\n<li>Gem\u00e4\u00df \u00a7 33 Bundesdatenschutzgesetz werden Namen und Anschrift des Veranstalters sowie alle f\u00fcr die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten von der Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Schlussbestimmungen<\/strong>\n<ol>\n<li>F\u00fcr \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages gen\u00fcgt die Erkl\u00e4rung durch Email. Einseitige \u00c4nderungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.<\/li>\n<li>Es gilt deutsches Recht.<\/li>\n<li>Handelt es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung M\u00fcnchen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB &nbsp; Gegenstand des Vertrages Die Dachwerk Loft GmbH &amp; Co. KG (Vermieter) \u00fcberl\u00e4sst dem Mieter R\u00e4umlichkeiten in der Kolosseumstra\u00dfe 1, in 80469 M\u00fcnchen f\u00fcr die im Angebot des Vermieters genannte Veranstaltung des Mieters. 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